Missbräuche in Unternehmen: Bischöfe fordern verbindliche Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht
Der Präsident der COMECE, S.Em. Kardinal Jean-Claude Hollerich SJ und andere Bischofsdelegierte der COMECE unterzeichneten am Montag, den 6. Juli 2020, zusammen mit mehr als 110 katholischen Bischöfen aus aller Welt eine Erklärung "Jetzt brauchen wir mehr denn je eine obligatorische Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, um den Missbrauch von Unternehmen zu stoppen und um globale Solidarität zu gewährleisten" . Sie forderten die Behörden auf, verbindliche Gesetze einzuführen, um den Missbrauch von Unternehmen zu stoppen, ihre Aktivitäten zu regulieren und sie gesetzlich zur Rechenschaft zu verpflichten.
Nach Ansicht der Bischöfe sollten unsere Volkswirtschaften den Werten der Würde und Gerechtigkeit folgen und die Rechte der Menschen und der Umwelt respektieren. Unternehmensmissbrauch - so argumentieren sie - ist weit verbreitet, und die gegenwärtige Covid-19-Krise hat die Situation insbesondere für die schwächsten Personen und Gemeinschaften unserer Gesellschaften noch verschärft.
"Unverantwortliche Unternehmen - so heißt es in der Erklärung - sind seit langem daran beteiligt, [...] Steuern zu hinterziehen, die dazu dienen könnten, öffentliche Dienstleistungen wie Krankenhäuser oder Schulen aufzubauen und aufrechtzuerhalten, unsere Böden, unser Wasser und unsere Luft zu verschmutzen oder sich an groben Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt, wie Zwangs- und Kinderarbeit, zu beteiligen".
Die Bischöfe rufen zur Solidarität auf und drängen die EU und ihre Mitgliedstaaten - zusammen mit dem Rest der internationalen Gemeinschaft - dazu, angemessene Gesetze zu verabschieden und umzusetzen, um zu verhindern, dass transnationale Unternehmen weiterhin Missbrauch betreiben. "Es ist die einzige Möglichkeit, Gemeinschaften zu schützen und die Verbundenheit unserer menschlichen Natur zu festigen", erklären sie.
Diese Initiative folgt der wiederholten Forderung der COMECE nach "einer verbindlichen europäischen und internationalen Sorgfaltspflichtgesetzgebung für Unternehmen, um die Einhaltung rechtlicher, sozialer und ökologischer Standards bei ihren Handlungen in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten".
Die COMECE begrüßt die Ankündigung des EU-Justizkommissars Didier Reynders, eine verbindliche und robuste Gesetzgebung zur menschenrechtlichen „Due Diligence“ zu schaffen, und freut sich darauf, zur einschlägigen öffentlichen Debatte beizutragen.
Die COMECE-Bischöfe, die die Erklärung unterzeichnet haben, sind:
- S.Em. Kard. Jean-Claude HOLLERICH, Erzbischof von Luxemburg, Kardinal-Priester von San Giovanni Crisostomo a Monte Sacro Alto, Luxemburg;
- S.E. Mgr. Mariano CROCIATA, Bischof von Latina-Terracina-Sezze-Priverno, Italien;
- S.E. Mgr. Ägidius ZSIFKOVICS, Bischof von Eisenstadt, Österreich.
Media