Der am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs in Rom feierlich unterzeichnete Verfassungsvertrag enthält zwar keinen Hinweis auf das christliche Erbe Europas ? aber er erwähnt explizit die Notwendigkeit eines regelmäßigen, strukturierten und offenen Dialogs mit der Zivilgesellschaft und mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dieser Herausforderung durch die Europäische Union muss sich die Kirche stellen; gleichzeitig wird sie gezwungen, näher zu bestimmen, was denn Zivilgesellschaft bedeutet und in welchem Verhältnis diese zur Kirche steht.